Warenrohgewinn
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Warenrohgewinn — Warenbruttogewinn, Rohgewinn; im Handelsbetrieb durch Warenumsätze erzielte ⇡ Roherträge zur Deckung der ⇡ Handlungskosten und zur Erzielung eines Gewinns. Der W. wird durch Gegenüberstellung von ⇡ Sollspanne und Istspanne kontrolliert … Lexikon der Economics
Warenbruttogewinn — ⇡ Warenrohgewinn … Lexikon der Economics
Rohertrag — Bruttoertrag * * * Roh|er|trag 〈m. 1u〉 = Bruttoertrag * * * Roh|er|trag, der (Wirtsch.): (den Reinertrag übersteigender) Betrag, der sich aus dem betrieblichen Zugang an Werten unter Abzug des Waren u. Materialeinsatzes errechnet. * * *… … Universal-Lexikon
gemischte Konten — Konten, die Bestände, Aufwendungen und Erträge enthalten, daher auch: Bestands Erfolgs Konten. – (1.) Typisches g.K. ist das ungeteilte Warenkonto. Es enthält im Soll den Warenanfangsbestand (Bewertung zum Einstandswert) und Wareneinkäufe (zum… … Lexikon der Economics
Betriebshandelsspanne — 1. Begriff: Von einem Handelsbetrieb innerhalb einer Rechnungsperiode im Durchschnitt aller Verkaufsakte erzielte ⇡ Handelsspanne. B. ist damit eine ⇡ Durchschnittsspanne, meist als ⇡ Prozentspanne ausgedrückt. 2. Berechnung: Warenumsatz einer… … Lexikon der Economics
Bruttogewinn — 1. Kostenrechnung: Synonym für ⇡ Warenrohgewinn (Warenbruttogewinn), ⇡ Bruttoerfolg oder ⇡ Deckungsbeitrag. Vgl. auch ⇡ Bruttogewinnanalyse. 2. Handelsrecht: ⇡ Rohergebnis … Lexikon der Economics
Erfolgsanalysen — Verfahren, die der Auswertung der ⇡ Erfolgsrechnung und der Verwendung ihrer Ergebnisse für unternehmerische Entscheidungen dienen: (1) ⇡ Break Even Analyse, (2) ⇡ Deckungsbeitragsrechnung und (3) ⇡ Bruttogewinnanalyse. Voraussetzungen:… … Lexikon der Economics
Konten — I. Begriff:In der ⇡ Buchführung die zur Aufnahme und wertmäßigen Erfassung von Geschäftsvorfällen bestimmten Rechnungen. Jedes Konto hat eine Soll und eine Habenseite (auch: Debet und Kreditseite). a) Bei Aktivkonten (K. der Aktivseite der ⇡… … Lexikon der Economics
Nettorechnung — 1. I.w.S.: Die Erfolgsrechnung, in der Aufwendungen und Erträge mehr oder weniger stark saldiert werden (Nettoprinzip); die handelsrechtliche Gewinn und Verlustrechnung ist eine ⇡ Bruttorechnung (§§ 246 II, 275 HGB). Kleine und mittelgroße… … Lexikon der Economics
Rohertrag — 1. Begriff: Differenz zwischen Warenverkaufspreis (ohne Mehrwertsteuer) und der eingesetzten Warenmenge, bewertet mit dem ⇡ Wareneinstandspreis (ohne Vorsteuer). R., bezogen auf einen Artikel, ergibt seine ⇡ Handelsspanne. Die Summe aller… … Lexikon der Economics